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AGBs
Düppenbecker / Schröder GbR (Cocktails-Events & Service)
1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller
geschäftlichen Beziehungen und damit im Zusammenhang stehender
Rechtsgeschäfte zwischen der Düppenbecker / Schröder GbR und ihren
Vertragspartnern, nachfolgend Mieter / Käufer genannt, die Sach- und
Dienstleistungen von der Düppenbecker / Schröder GbR in Anspruch
nehmen. Mit Unterzeichnung des Vertrages, der von der Düppenbecker
/ Schröder GbR oder deren Erfüllungsgehilfen vorgelegt wird, spätestens
jedoch mit Entgegennahme des Materials oder der Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Etwaigen Allgemeinen Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen des Mieters / Käufers wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur mit unserer
vorhergehenden schriftlichen Bestätigung.
1.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen der Düppenbecker / Schröder GbR und
dem Mieter / Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2 Angebot
2.1 Die Angebote der Düppenbecker / Schröder GbR sind grundsätzlich
freibleibend und unverbindlich.
3 Stillschweigen
3.1 Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten
vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere über den vereinbarten
Preis.
4 Kaufsachen
4.1 Preisstellung
4.1.1 Alle genannten Preise gelten ab Lager Boppard ausschließlich
Verpackung und Mehrwertsteuer.
4.1.2 Alle genannten Preise gelten, soweit gesetzlich zulässig, als
freibleibend.
4.1.3 Auch kurzfristige Preisänderungen auf Grund von z.B.
Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4.1.4 Für Aufträge mit einem Nettowarenwert unter 50,00 EUR behält
sich Düppenbecker / Schröder GbR einen Bearbeitungskostenzuschlag
von 5,00 EUR vor.
4.1.5 Umrechnungen von EURO in Währungen der beteiligten Länder
oder umgekehrt erfolgen zum offiziellen Kurs.
4.2 Lieferfristen und Termine
4.2.1 Die von Düppenbecker / Schröder GbR bestätigten Liefertermine
beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lager Boppard. Sie
gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die
Ware ohne Verschulden der Düppenbecker / Schröder GbR nicht
rechtzeitig abgesendet werden kann. Für verzögerte oder unterbliebene
Lieferungen, die von Vorlieferanten der Düppenbecker / Schröder GbR
verursacht werden, wird nicht eingestanden.
4.2.2 Die Lieferzeiten und Liefertermine verlängern sich, unbeschadet
der Rechte der Düppenbecker / Schröder GbR aus Verzug des Käufers,
um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus
diesem oder einem anderem Vertrag Düppenbecker / Schröder GbR
gegenüber in Verzug ist.
4.2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Düppenbecker /
Schröder GbR die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der
höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung erheblich
erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. währungs- oder
handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks,
Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Behinderung der
Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der
Düppenbecker / Schröder GbR, dem Lieferanten, oder einem
Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von der Düppenbecker /
Schröder GbR eine Erklärung verlangen, ob die Düppenbecker /
Schröder GbR von dem Vertrag zurücktritt oder innerhalb einer
angemessenen Frist liefern will.
4.2.4 Für den Fall, dass die Düppenbecker / Schröder GbR in
Lieferverzug gerät, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm
gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn die
Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist.
4.3 Eigentumsvorbehalt
4.3.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig
entstehender Forderungen und Forderungen aus gleichzeitig oder
später abgeschlossenen Verträgen, im Eigentum der Düppenbecker /
Schröder GbR (Vorbehaltsware). Das gilt auch, wenn Zahlungen auf
bezeichnete Forderungen geleistet werden.
4.3.2 Bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die
Düppenbecker / Schröder GbR Miteigentum an den neuen Waren.
Erlischt das Eigentum der Düppenbecker / Schröder GbR durch
Vermischung oder Verbindung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die
Eigentumsrechte der neuen Ware im Umfang aller Forderungen auf die
Düppenbecker / Schröder GbR. Die hiernach stehenden
Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer.
4.3.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr, und solange er nicht im Verzug ist, weiterveräußern.
Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt.
4.3.4 Die Forderungen des Käufers aus dem Erlös der Vorbehaltsware
werden bereits jetzt an die Düppenbecker / Schröder GbR abgetreten.
Sie dienen im gleichen Umfang zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware
selbst.
4.3.5 Zur Abtretung der Forderung an Dritte aus dem Erlös der
Vorbehaltsware ist der Käufer nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung der Düppenbecker / Schröder GbR berechtigt.
4.3.6 Wenn die Düppenbecker / Schröder GbR von ihrem
Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht, gilt dieses nur als Rücktritt vom
Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich von der Düppenbecker /
Schröder GbR erklärt wird.
4.3.7 Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt,
wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen nicht
erfüllt.
4.3.8 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte
muss der Käufer die Düppenbecker / Schröder GbR unverzüglich
unterrichten.
4.3.9 Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die
Gesamtforderungen der Düppenbecker / Schröder GbR an den Käufer
um mehr als 20%, so ist die Düppenbecker / Schröder GbR verpflichtet,
auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl der Düppenbecker /
Schröder GbR insoweit freizugeben.
4.4. Gewährleistungen
4.4.1 Übernimmt ein Vorlieferant gegenüber dem Käufer eine
Gewährleistung, so ist eine Haftung der Düppenbecker / Schröder GbR
ausgeschlossen.
4.4.2 Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der
Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
der Zeitpunkt des Verlassens des Lagers.
4.4.3 Mängel sowie Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind
unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger
Bearbeitung und Benutzung schriftlich zu rügen. Wird ein
offensichtlicher Mangel nicht innerhalb von 3 Tagen seit Eingang der
Ware am Bestimmungsort gerügt, ist eine Haftung der Düppenbecker /
Schröder GbR ausgeschlossen. Nach Durchführung einer vereinbarten
Abnahme durch den Käufer ist eine Rüge von Mängeln ausgeschlossen.
Eine berechtigte Mängelrüge verpflichtet die Düppenbecker / Schröder
GbR solange nicht zur Gewährleistung, wie der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
4.4.4 Bei berechtigter Mängelrüge ist die Düppenbecker / Schröder GbR
berechtigt, die Ware zurückzunehmen und an ihrer Stelle einwandfreie
Ware zu liefern oder unter angemessener Wahrung der Interessen des
Käufers den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern.
4.4.5 Mangelansprüche des Käufers entfallen, sofern er nicht der
Düppenbecker / Schröder GbR unverzüglich Gelegenheit gibt, sich von
dem Mangel zu überzeugen, und er, insbesondere auf Verlangen der
Düppenbecker / Schröder GbR, die beanstandeten Waren nicht
unverzüglich zu Verfügung stellt.
4.4.6 Mängelrügen verjähren, soweit gesetzlich nichts anderes
vorgeschrieben ist, spätestens 3 Monate nach schriftlicher
Zurückweisung durch die Düppenbecker / Schröder GbR.
4.4.7 Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind,
entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
4.4.8 Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der
bemängelten Ware selbst entstanden sind.
4.4.9 Alle Bestimmungen gelten auch für nicht vertragsmäßig gelieferte
Ware.
5 Mietsachen
5.1 Gewährleistung bei Mietsachen
5.1.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR verpflichtet sich, die Mietsache
funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu
überlassen. Die Düppenbecker / Schröder GbR ist zur Instandhaltung
der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
5.1.2 Der Mieter hat für die Einhaltung aller geltenden
Sicherheitsrichtlinien zu sorgen.
5.1.3 Der Mieter hat für eine ordnungsgemäße und störungsfreie
Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen.
Insbesondere darf die Mietsache nur über einen
Fehlerstromschutzschalter (FI) angeschlossen werden.
5.1.4 Jegliche Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus,
dass die Warenprüfung nach § 5 Absatz 2 durchgeführt wurde und
Mängel an der Mietsache unverzüglich der Düppenbecker / Schröder
GbR mitgeteilt wurden. Ist die Düppenbecker / Schröder GbR zum
Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, so erhält der
Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene
Minderung des Mietpreises zu verlangen.
5.2 Warenprüfung
5.2.1 Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme bzw. vor
Versand der Mietsache von deren Vollständigkeit und deren
ordnungsgemäßen Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als
Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der
Mietsache.
5.2.2 Mit Rücknahme der Mietsache bestätigt die Düppenbecker /
Schröder GbR nicht, dass diese ohne Mängel übergeben wurden. Die
Düppenbecker / Schröder GbR behält sich ausdrücklich vor, die
Mietsache eingehend zu prüfen. Sollten Mängel festgestellt werden, die
durch den Mieter entstanden sind, behält sich die Düppenbecker /
Schröder GbR vor, den für sie dadurch entstanden Schaden vom Mieter
einzufordern.
5.3 Warenersatz
5.3.1 Steht die Mietsache zur vereinbarten Mietzeit nicht zur Verfügung,
so ist die Düppenbecker / Schröder GbR bemüht, für gleichwertigen
Ersatz zu sorgen. Ist dies der Düppenbecker / Schröder GbR nicht
möglich, so erhält der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen.
5.4 Nutzungsbedingungen
5.4.1 Die Mietsache ist grundsätzlich nur bestimmungsgemäß
einzusetzen, pfleglich und gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu
behandeln. Sie darf ausschließlich von fachkundigen Personen
installiert, bedient und abgebaut werden.
5.4.2 Sollte die Mietsache durch den Transport, fehlerhafte Installation
oder Bedienung Schaden nehmen, so haftet der Mieter in vollem
Umfang.
5.4.3 Der Mieter hat für ausreichenden Schutz der Mietsache zu sorgen.
Insbesondere darf die Mietsache dem Publikum nicht zugänglich sein.
5.4.4 Entsteht ein Schaden an der Mietsache, so ist der Mieter
verpflichtet, den Schaden unverzüglich der Düppenbecker / Schröder
GbR anzuzeigen.
5.4.5 Für eine Nutzung der Mietsache durch Dritte muss bei der
Düppenbecker / Schröder GbR eine Zustimmung eingeholt werden. Der
Mieter bleibt unabhängig von einer eventuellen Weitergabe
alleinverantwortlich für die Mietsache. Über den Standort und die
Verwendung der Mietsache muss die Düppenbecker / Schröder GbR
durch den Mieter in Kenntnis gesetzt werden.
5.4.6 Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt die
Düppenbecker / Schröder GbR zur sofortigen und fristlosen Kündigung
des Mietvertrages.
5.5 Mietpreise
5.5.1 Preise und Zahlungsbedingungen werden für jeden Vorgang
gesondert vereinbart.
5.5.2 Die genannten Mietpreise verstehen sich ab und an Lager der
Düppenbecker / Schröder GbR und sind Bruttopreise inkl. der
gesetzlichen MwSt. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der
entstehenden Kosten.
5.5.3 Preisangaben in Preislisten, Katalogen oder auf Internetseiten sind
freibleibend und unverbindlich. Die Düppenbecker / Schröder GbR
behält sich vor, diese Preise jederzeit und ohne Ankündigung zu
verändern.
5.6 Versicherung
5.6.1 Die Mietsache ist unversichert. Es bleibt dem Mieter überlassen,
eine Versicherung abzuschließen.
5.7 Haftung
5.7.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR behält sich alle Rechte vor, den
Mieter in vollem Umfang für Schäden an der Mietsache haftbar zu
machen, sofern diese nicht auf natürlichen Verschleiß oder technische
Mängel zurückzuführen sind.
5.7.2 Die Düppenbecker / Schröder GbR haftet nicht für Schäden, die
durch den Gebrauch der Mietsache entstehen, sofern diese nicht durch
grobe Fahrlässigkeit der Düppenbecker / Schröder GbR oder deren
Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
5.8 Mietdauer
5.8.1 Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten
Zeitraum, beginnend am Tage der Installation, Abholung oder des
Versandes und endend mit der Rückgabe der Mietsache.
5.8.2 Mietdauerkürzungen und Mietdauerverlängerungen bedürfen
grundsätzlich der Zustimmung der Düppenbecker / Schröder GbR. Es ist
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % eines Tagessatzes des
vertraglich vereinbarten Preises zu entrichten.
5.8.3 Im Falle einer Mietdauerkürzung ist der daraus resultierende
Schaden der Düppenbecker / Schröder GbR durch den Mieter zu tragen.
5.8.4 Im Falle einer Mietdauerverlängerung ist der bestehende Vertrag
entsprechend zu erweitern.
5.9 Überschreitung der Mietdauer
5.9.1 Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache ist die Düppenbecker /
Schröder GbR berechtigt, je angefangenen Tag einen weiteren Tagessatz
zu berechnen. Zuzüglich ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 %
eines Tagessatzes des vertraglich vereinbarten Preises zu entrichten. Für
Schäden, die der Düppenbecker / Schröder GbR aus einer verspäteten
Rückgabe der Mietsache nachweislich entstehen, haftet der Mieter.
5.10 Rücktritt / Annullierung
5.10.1 Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis zu 30 Tage vor
Installationsbeginn, Abholung oder Versand ist eine Abstandsgebühr in
Höhe von 20 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
5.10.2 Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis zu zehn Tage vor
Installationsbeginn, Abholung oder Versand ist eine Abstandsgebühr in
Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
5.10.3 Für jeden späteren Tag des Rücktritts vor Installationsbeginn,
Abholung oder Versand ist eine zusätzliche Abstandsgebühr in Höhe von
je 5 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
5.10.4 Die Düppenbecker / Schröder GbR bemüht sich um eine
anderweitige Vermietung der Mietsache. Gelingt die Vermietung, so ist
lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des
vereinbarten Preises zu entrichten.
5.10.5 Die Düppenbecker / Schröder GbR hat das Recht, den Mietvertrag
vorzeitig fristlos zu kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die
Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekannt werden von
falschen Angaben zur Person, zur Art der Veranstaltung, zur Bonität,
schwerwiegender Unzuverlässigkeit oder Verletzung vertraglicher
Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche der
Düppenbecker / Schröder GbR unberührt.
5.11 Rückgabe
5.11.1 Der Mieter sichert der Düppenbecker / Schröder GbR zu, die
Geräte geordnet in sauberem, einwandfreiem, vollständigem Zustand
zurückzugeben.
5.12 Werbung
5.12.1 Der Mieter haftet für die von ihm oder Dritten durchgeführte
Plakatierung.
5.12.2 Die Düppenbecker / Schröder GbR behält sich eine werbemäßige
Nutzung der Plakate sowie des Veranstaltungsraumes vor.
5.13 Catering
5.13.1 Der Mieter ist verpflichtet, für die Verpflegung der Düppenbecker
/ Schröder GbR und ihrer Erfüllungsgehilfen bei Installation und Abbau
der Mietsache Sorge zu tragen. Falls die Bedienung der Mietsache
während der Veranstaltung durch die Düppenbecker / Schröder GbR
oder deren Erfüllungsgehilfen erfolgt, so muss auch für diesen Zeitraum
eine Verpflegung durch den Mieter sichergestellt werden.
5.14 Zugang zur Mietsache
5.14.1 Der Düppenbecker / Schröder GbR und ihren Erfüllungsgehilfen
muss zu jedem Zeitpunkt der Zugang zur Mietsache kostenfrei
ermöglicht werden.
5.15 Anfallende Gebühren und Kosten
5.15.1 Anfallende GEMA- und sonstige Tantiemen sind vom Mieter
anzumelden und zu entrichten.
5.15.2 Die durch die Mietsache entstehenden Kosten gegenüber Dritten
sind vom Mieter zu tragen, insbesondere Strom-, Heiz-, Wasser- und
Entsorgungskosten.
5.16 Hausrecht
5.16.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR erhält neben dem Mieter das
Hausrecht gegenüber Dritten. Weiterhin behält sich die Düppenbecker /
Schröder GbR das Recht vor, Personen, die eine Durchführung der
Veranstaltung beeinträchtigen, aus dem Veranstaltungsraum zu
verweisen, ggf. polizeilich entfernen zu lassen.
5.17 Beschwerden
5.17.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR übernimmt keine Haftung bei
Lärmbelästigungsbeschwerden, bei Hörschädigungen oder sonstigen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen Dritter.
6 Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlungsansprüche sind mit erfolgter Lieferung oder Leistung,
bzw. Bereitstellung der Ware fällig, und sofern keine besonderen
Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt der Versand gegen Nachnahme
ohne Skontoabzug. Werden von der Düppenbecker / Schröder GbR
Wechsel oder Schecks als Zahlungsmittel angenommen, so gehen
sämtliche entstehenden Spesen und Kosten zu Lasten des Käufers. Die
Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Wechsel oder Schecks
eingelöst und sämtliche Nebenkosten bezahlt sind. Die Ablehnung von
Schecks oder Wechseln behält sich die Düppenbecker / Schröder GbR
ausdrücklich vor.
6.2 Berechnete Leistungen sind in jedem Fall, auch wenn für die
Lieferung etwas anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug fällig.
6.3 Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des
Käufers. Er trägt auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart wurde.
6.4 Die Aufrechnung des Käufers mit von der Düppenbecker / Schröder
GbR bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.5 Eingehende Zahlungen werden auf offene Forderungen nach Wahl
der Düppenbecker / Schröder GbR verrechnet. Entgegnende
Bestimmungen des Einzahlers sind unwirksam. Solange
Zahlungsrückstände vorhanden sind, dürfen Skontoabzüge nicht
vorgenommen werden. Kommt der Käufer mit Zahlung in Verzug, ist die
Düppenbecker / Schröder GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadenersatz zu verlange. Dieser beträgt 15% des Kaufpreises,
insofern sich die Ware in einem einwandfreien Zustand befindet.
6.6 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Düppenbecker /
Schröder GbR über den Betrag verfügen kann.
6.7 Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieter/Käufer kann die
Düppenbecker / Schröder GbR ohne besonderen Nachweis Zinsen in
Höhe von 3 % p.a. über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen
Zentralbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche der Düppenbecker
/ Schröder GbR bleiben unberührt.
6.8 Ist als Zahlungsart Bankeinzug vereinbart und wird die Lastschrift
nicht eingelöst, wird das Kundenkonto sofort auf Nachnahme
umgestellt. Es erfolgt eine Nachbelastung des Bankeinzugsskontos.
Ferner kann eine Bearbeitungspauschale von 5,00 EUR erhoben werden.
6.9 Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich in Europäischem Euro (EUR).
7 Rechte Dritter
7.1 Der Mieter hat die Mietsache von allen Belastungen,
Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist
verpflichtet, die Düppenbecker / Schröder GbR unter Überlassung aller
notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, falls dennoch
die Mietsache während der Mietzeit in irgendeiner Weise von Dritten in
Anspruch genommen oder gepfändet wird.
8 Teilnichtigkeit
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dieser AGB nicht.
8.2 Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige
Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den
unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen
wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht
werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke
herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die
Parteien, auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem
Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die
Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages
bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
9 Datenschutz
9.1 Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in
unsrer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes. Wir behalten es uns vor Ihre Daten
anderen Unternehmen in zulässiger Weise zur Versendung von
Informationsmaterial zu überlassen und diese auch zu eigenen
Werbezwecken zu nutzen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind,
schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an Cocktails-
Events & Service, Marienstraße 8, 56154 Boppard oder per Email an
info@cocktails-events.de.
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