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AGBs

Düppenbecker / Schröder GbR (Cocktails-Events & Service) 1 Geltung der Bedingungen 1.1 Die Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller geschäftlichen Beziehungen und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der Düppenbecker / Schröder GbR und ihren Vertragspartnern, nachfolgend Mieter / Käufer genannt, die Sach- und Dienstleistungen von der Düppenbecker / Schröder GbR in Anspruch nehmen. Mit Unterzeichnung des Vertrages, der von der Düppenbecker / Schröder GbR oder deren Erfüllungsgehilfen vorgelegt wird, spätestens jedoch mit Entgegennahme des Materials oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen Allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Mieters / Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur mit unserer vorhergehenden schriftlichen Bestätigung.  1.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Düppenbecker / Schröder GbR und dem Mieter / Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.  2 Angebot 2.1 Die Angebote der Düppenbecker / Schröder GbR sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.  3 Stillschweigen 3.1 Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere über den vereinbarten  Preis.  4 Kaufsachen 4.1 Preisstellung 4.1.1 Alle genannten Preise gelten ab Lager Boppard ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer. 4.1.2 Alle genannten Preise gelten, soweit gesetzlich zulässig, als freibleibend. 4.1.3 Auch kurzfristige Preisänderungen auf Grund von z.B. Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 4.1.4 Für Aufträge mit einem Nettowarenwert unter 50,00 EUR behält sich Düppenbecker / Schröder GbR einen Bearbeitungskostenzuschlag von 5,00 EUR vor. 4.1.5 Umrechnungen von EURO in Währungen der beteiligten Länder oder umgekehrt erfolgen zum offiziellen Kurs. 4.2 Lieferfristen und Termine 4.2.1 Die von Düppenbecker / Schröder GbR bestätigten Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lager Boppard. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden der Düppenbecker / Schröder GbR nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von Vorlieferanten der Düppenbecker / Schröder GbR  verursacht werden, wird nicht eingestanden. 4.2.2 Die Lieferzeiten und Liefertermine verlängern sich, unbeschadet der Rechte der Düppenbecker / Schröder GbR aus Verzug des Käufers, um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderem Vertrag Düppenbecker / Schröder GbR gegenüber  in Verzug ist. 4.2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Düppenbecker / Schröder GbR die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der Düppenbecker / Schröder GbR, dem Lieferanten, oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von der Düppenbecker / Schröder GbR eine Erklärung verlangen, ob die Düppenbecker / Schröder GbR von dem Vertrag zurücktritt oder  innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. 4.2.4 Für den Fall, dass die Düppenbecker / Schröder GbR in Lieferverzug gerät, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. 4.3 Eigentumsvorbehalt 4.3.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender Forderungen und Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, im Eigentum der Düppenbecker / Schröder GbR (Vorbehaltsware). Das gilt auch, wenn Zahlungen auf bezeichnete Forderungen geleistet werden. 4.3.2 Bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die Düppenbecker / Schröder GbR Miteigentum an den neuen Waren. Erlischt das Eigentum der Düppenbecker / Schröder GbR durch Vermischung oder Verbindung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die Eigentumsrechte der neuen Ware im Umfang aller Forderungen auf die Düppenbecker / Schröder GbR. Die hiernach stehenden Eigentumsrechte gelten als  Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer. 4.3.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und solange er nicht im Verzug ist, weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt. 4.3.4 Die Forderungen des Käufers aus dem Erlös der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die Düppenbecker / Schröder GbR abgetreten. Sie dienen im gleichen Umfang zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware selbst. 4.3.5 Zur Abtretung der Forderung an Dritte aus dem Erlös der Vorbehaltsware ist der Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Düppenbecker / Schröder GbR berechtigt. 4.3.6 Wenn die Düppenbecker / Schröder GbR von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht, gilt dieses nur als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich von der Düppenbecker / Schröder GbR erklärt wird. 4.3.7 Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen nicht  erfüllt. 4.3.8 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Käufer die Düppenbecker / Schröder GbR unverzüglich  unterrichten. 4.3.9 Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die Gesamtforderungen der Düppenbecker / Schröder GbR an den Käufer um mehr als 20%, so ist die Düppenbecker / Schröder GbR verpflichtet, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl der Düppenbecker / Schröder GbR  insoweit freizugeben. 4.4. Gewährleistungen  4.4.1 Übernimmt ein Vorlieferant gegenüber dem Käufer eine Gewährleistung, so ist eine Haftung der Düppenbecker / Schröder GbR  ausgeschlossen. 4.4.2 Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Lagers. 4.4.3 Mängel sowie Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung und Benutzung schriftlich zu rügen. Wird ein offensichtlicher Mangel nicht innerhalb von 3 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, ist eine Haftung der Düppenbecker / Schröder GbR ausgeschlossen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme durch den Käufer ist eine Rüge von Mängeln ausgeschlossen. Eine berechtigte Mängelrüge verpflichtet die Düppenbecker / Schröder GbR solange nicht zur Gewährleistung, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. 4.4.4 Bei berechtigter Mängelrüge ist die Düppenbecker / Schröder GbR berechtigt, die Ware zurückzunehmen und an ihrer Stelle einwandfreie Ware zu liefern oder unter angemessener Wahrung der Interessen des Käufers den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. 4.4.5 Mangelansprüche des Käufers entfallen, sofern er nicht der Düppenbecker / Schröder GbR unverzüglich Gelegenheit gibt, sich von dem Mangel zu überzeugen, und er, insbesondere auf Verlangen der Düppenbecker / Schröder GbR, die beanstandeten Waren nicht unverzüglich zu  Verfügung stellt. 4.4.6 Mängelrügen verjähren, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, spätestens 3 Monate nach schriftlicher Zurückweisung durch die Düppenbecker / Schröder GbR. 4.4.7 Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. 4.4.8 Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der bemängelten Ware selbst entstanden sind. 4.4.9 Alle Bestimmungen gelten auch für nicht vertragsmäßig gelieferte Ware. 5 Mietsachen 5.1 Gewährleistung bei Mietsachen 5.1.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Düppenbecker / Schröder GbR ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.  5.1.2 Der Mieter hat für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen.  5.1.3 Der Mieter hat für eine ordnungsgemäße und störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Insbesondere darf die Mietsache nur über einen Fehlerstromschutzschalter (FI) angeschlossen werden.  5.1.4 Jegliche Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass die Warenprüfung nach § 5 Absatz 2 durchgeführt wurde und Mängel an der Mietsache unverzüglich der Düppenbecker / Schröder GbR mitgeteilt wurden. Ist die Düppenbecker / Schröder GbR zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, so erhält der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des  Mietpreises zu verlangen.  5.2 Warenprüfung 5.2.1 Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme bzw. vor Versand der Mietsache von deren Vollständigkeit und deren ordnungsgemäßen Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Mietsache.  5.2.2 Mit Rücknahme der Mietsache bestätigt die Düppenbecker / Schröder GbR nicht, dass diese ohne Mängel übergeben wurden. Die Düppenbecker / Schröder GbR behält sich ausdrücklich vor, die Mietsache eingehend zu prüfen. Sollten Mängel festgestellt werden, die durch den Mieter entstanden sind, behält sich die Düppenbecker / Schröder GbR vor, den für sie dadurch entstanden Schaden vom Mieter  einzufordern.  5.3 Warenersatz 5.3.1 Steht die Mietsache zur vereinbarten Mietzeit nicht zur Verfügung, so ist die Düppenbecker / Schröder GbR bemüht, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Ist dies der Düppenbecker / Schröder GbR nicht möglich, so erhält der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen.  5.4 Nutzungsbedingungen 5.4.1 Die Mietsache ist grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen, pfleglich und gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu behandeln. Sie darf ausschließlich von fachkundigen Personen installiert, bedient und abgebaut werden.  5.4.2 Sollte die Mietsache durch den Transport, fehlerhafte Installation oder Bedienung Schaden nehmen, so haftet der Mieter in vollem Umfang.  5.4.3 Der Mieter hat für ausreichenden Schutz der Mietsache zu sorgen. Insbesondere darf die Mietsache dem Publikum nicht zugänglich sein.  5.4.4 Entsteht ein Schaden an der Mietsache, so ist der Mieter verpflichtet, den Schaden unverzüglich der Düppenbecker / Schröder GbR  anzuzeigen.  5.4.5 Für eine Nutzung der Mietsache durch Dritte muss bei der Düppenbecker / Schröder GbR eine Zustimmung eingeholt werden. Der Mieter bleibt unabhängig von einer eventuellen Weitergabe alleinverantwortlich für die Mietsache. Über den Standort und die Verwendung der Mietsache muss die Düppenbecker / Schröder GbR durch den Mieter in Kenntnis gesetzt werden. 5.4.6 Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt die Düppenbecker / Schröder GbR zur sofortigen und fristlosen Kündigung des  Mietvertrages.  5.5 Mietpreise 5.5.1 Preise und Zahlungsbedingungen werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart.  5.5.2 Die genannten Mietpreise verstehen sich ab und an Lager der Düppenbecker / Schröder GbR und sind Bruttopreise inkl. der gesetzlichen MwSt. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der entstehenden Kosten.  5.5.3 Preisangaben in Preislisten, Katalogen oder auf Internetseiten sind freibleibend und unverbindlich. Die Düppenbecker / Schröder GbR behält sich vor, diese Preise jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.  5.6 Versicherung 5.6.1 Die Mietsache ist unversichert. Es bleibt dem Mieter überlassen, eine Versicherung abzuschließen.  5.7 Haftung 5.7.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR behält sich alle Rechte vor, den Mieter in vollem Umfang für Schäden an der Mietsache haftbar zu machen, sofern diese nicht auf natürlichen Verschleiß oder technische Mängel zurückzuführen sind.  5.7.2 Die Düppenbecker / Schröder GbR haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch der Mietsache entstehen, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit der Düppenbecker / Schröder GbR oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.  5.8 Mietdauer 5.8.1 Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum, beginnend am Tage der Installation, Abholung oder des Versandes und endend mit der Rückgabe der Mietsache.  5.8.2 Mietdauerkürzungen und Mietdauerverlängerungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Düppenbecker / Schröder GbR. Es ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % eines Tagessatzes des vertraglich vereinbarten Preises zu entrichten. 5.8.3 Im Falle einer Mietdauerkürzung ist der daraus resultierende Schaden der Düppenbecker / Schröder GbR durch den Mieter zu tragen.  5.8.4 Im Falle einer Mietdauerverlängerung ist der bestehende Vertrag entsprechend zu erweitern.  5.9 Überschreitung der Mietdauer 5.9.1 Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache ist die Düppenbecker / Schröder GbR berechtigt, je angefangenen Tag einen weiteren Tagessatz zu berechnen. Zuzüglich ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % eines Tagessatzes des vertraglich vereinbarten Preises zu entrichten. Für Schäden, die der Düppenbecker / Schröder GbR aus einer verspäteten Rückgabe der Mietsache nachweislich entstehen, haftet der Mieter.  5.10 Rücktritt / Annullierung 5.10.1 Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis zu 30 Tage vor Installationsbeginn, Abholung oder Versand ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises zu zahlen.  5.10.2 Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis zu zehn Tage vor Installationsbeginn, Abholung oder Versand ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen.  5.10.3 Für jeden späteren Tag des Rücktritts vor Installationsbeginn, Abholung oder Versand ist eine zusätzliche Abstandsgebühr in Höhe von je 5 % des vereinbarten Preises zu zahlen.  5.10.4 Die Düppenbecker / Schröder GbR bemüht sich um eine anderweitige Vermietung der Mietsache. Gelingt die Vermietung, so ist lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises zu entrichten.  5.10.5 Die Düppenbecker / Schröder GbR hat das Recht, den Mietvertrag vorzeitig fristlos zu kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zur Art der Veranstaltung, zur Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit oder Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche der  Düppenbecker / Schröder GbR unberührt.  5.11 Rückgabe 5.11.1 Der Mieter sichert der Düppenbecker / Schröder GbR zu, die Geräte geordnet in sauberem, einwandfreiem, vollständigem Zustand  zurückzugeben.  5.12 Werbung 5.12.1 Der Mieter haftet für die von ihm oder Dritten durchgeführte Plakatierung.  5.12.2 Die Düppenbecker / Schröder GbR behält sich eine werbemäßige Nutzung der Plakate sowie des Veranstaltungsraumes vor.  5.13 Catering 5.13.1 Der Mieter ist verpflichtet, für die Verpflegung der Düppenbecker / Schröder GbR und ihrer Erfüllungsgehilfen bei Installation und Abbau der Mietsache Sorge zu tragen. Falls die Bedienung der Mietsache während der Veranstaltung durch die Düppenbecker / Schröder GbR oder deren Erfüllungsgehilfen erfolgt, so muss auch für diesen Zeitraum eine Verpflegung durch den Mieter sichergestellt werden.  5.14 Zugang zur Mietsache 5.14.1 Der Düppenbecker / Schröder GbR und ihren Erfüllungsgehilfen muss zu jedem Zeitpunkt der Zugang zur Mietsache kostenfrei ermöglicht  werden.  5.15 Anfallende Gebühren und Kosten 5.15.1 Anfallende GEMA- und sonstige Tantiemen sind vom Mieter anzumelden und zu entrichten.  5.15.2 Die durch die Mietsache entstehenden Kosten gegenüber Dritten sind vom Mieter zu tragen, insbesondere Strom-, Heiz-, Wasser- und Entsorgungskosten. 5.16 Hausrecht 5.16.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR erhält neben dem Mieter das Hausrecht gegenüber Dritten. Weiterhin behält sich die Düppenbecker / Schröder GbR das Recht vor, Personen, die eine Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigen, aus dem Veranstaltungsraum zu verweisen, ggf. polizeilich entfernen zu lassen.  5.17 Beschwerden 5.17.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR übernimmt keine Haftung bei Lärmbelästigungsbeschwerden, bei Hörschädigungen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Dritter.  6 Zahlungsbedingungen 6.1 Die Zahlungsansprüche sind mit erfolgter Lieferung oder Leistung, bzw. Bereitstellung der Ware fällig, und sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt der Versand gegen Nachnahme ohne Skontoabzug. Werden von der Düppenbecker / Schröder GbR Wechsel oder Schecks als Zahlungsmittel angenommen, so gehen sämtliche entstehenden Spesen und Kosten zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Wechsel oder Schecks eingelöst und sämtliche Nebenkosten bezahlt sind. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Düppenbecker / Schröder GbR ausdrücklich vor. 6.2 Berechnete Leistungen sind in jedem Fall, auch wenn für die Lieferung etwas anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug fällig. 6.3 Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Er trägt auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. 6.4 Die Aufrechnung des Käufers mit von der Düppenbecker / Schröder GbR bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 6.5 Eingehende Zahlungen werden auf offene Forderungen nach Wahl der Düppenbecker / Schröder GbR verrechnet. Entgegnende Bestimmungen des Einzahlers sind unwirksam. Solange Zahlungsrückstände vorhanden sind, dürfen Skontoabzüge nicht vorgenommen werden. Kommt der Käufer mit Zahlung in Verzug, ist die Düppenbecker / Schröder GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlange. Dieser beträgt 15% des Kaufpreises, insofern sich die Ware in einem einwandfreien Zustand befindet. 6.6 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Düppenbecker / Schröder GbR über den Betrag verfügen kann. 6.7 Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieter/Käufer kann die Düppenbecker / Schröder GbR ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche der Düppenbecker / Schröder GbR  bleiben unberührt. 6.8 Ist als Zahlungsart Bankeinzug vereinbart und wird die Lastschrift nicht eingelöst, wird das Kundenkonto sofort auf Nachnahme umgestellt. Es erfolgt eine Nachbelastung des Bankeinzugsskontos. Ferner kann eine Bearbeitungspauschale von 5,00 EUR erhoben werden. 6.9 Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich in Europäischem Euro (EUR). 7 Rechte Dritter 7.1 Der Mieter hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, die Düppenbecker / Schröder GbR unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, falls dennoch die Mietsache während der Mietzeit in irgendeiner Weise von Dritten in Anspruch genommen oder gepfändet wird.  8 Teilnichtigkeit 8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.  8.2 Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.  9 Datenschutz 9.1 Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unsrer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir behalten es uns vor Ihre Daten anderen Unternehmen in zulässiger Weise zur Versendung von Informationsmaterial zu überlassen und diese auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an Cocktails-Events & Service, Marienstraße 8, 56154 Boppard oder per Email an info@cocktails-events.de.
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Düppenbecker / Schröder GbR (Cocktails-Events & Service) 1 Geltung der Bedingungen 1.1 Die Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller geschäftlichen Beziehungen und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der Düppenbecker / Schröder GbR und ihren Vertragspartnern, nachfolgend Mieter / Käufer genannt, die Sach- und Dienstleistungen von der Düppenbecker / Schröder GbR in Anspruch nehmen. Mit Unterzeichnung des Vertrages, der von der Düppenbecker / Schröder GbR oder deren Erfüllungsgehilfen vorgelegt wird, spätestens jedoch mit Entgegennahme des Materials oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen Allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Mieters / Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur mit unserer  vorhergehenden schriftlichen Bestätigung.  1.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Düppenbecker / Schröder GbR und dem Mieter / Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die  deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.  2 Angebot 2.1 Die Angebote der Düppenbecker / Schröder GbR sind grundsätzlich  freibleibend und unverbindlich.  3 Stillschweigen 3.1 Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten  vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere über den vereinbarten  Preis.  4 Kaufsachen 4.1 Preisstellung 4.1.1 Alle genannten Preise gelten ab Lager Boppard ausschließlich  Verpackung und Mehrwertsteuer. 4.1.2 Alle genannten Preise gelten, soweit gesetzlich zulässig, als  freibleibend. 4.1.3 Auch kurzfristige Preisänderungen auf Grund von z.B.  Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 4.1.4 Für Aufträge mit einem Nettowarenwert unter 50,00 EUR behält sich Düppenbecker / Schröder GbR einen Bearbeitungskostenzuschlag von 5,00 EUR vor. 4.1.5 Umrechnungen von EURO in Währungen der beteiligten Länder  oder umgekehrt erfolgen zum offiziellen Kurs. 4.2 Lieferfristen und Termine 4.2.1 Die von Düppenbecker / Schröder GbR bestätigten Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lager Boppard. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden der Düppenbecker / Schröder GbR nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Für verzögerte oder unterbliebene  Lieferungen, die von Vorlieferanten der Düppenbecker / Schröder GbR  verursacht werden, wird nicht eingestanden. 4.2.2 Die Lieferzeiten und Liefertermine verlängern sich, unbeschadet der Rechte der Düppenbecker / Schröder GbR aus Verzug des Käufers, um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus  diesem oder einem anderem Vertrag Düppenbecker / Schröder GbR  gegenüber in Verzug ist. 4.2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Düppenbecker / Schröder GbR die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der Düppenbecker / Schröder GbR, dem Lieferanten, oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von der Düppenbecker / Schröder GbR eine Erklärung verlangen, ob die Düppenbecker /  Schröder GbR von dem Vertrag zurücktritt oder innerhalb einer  angemessenen Frist liefern will. 4.2.4 Für den Fall, dass die Düppenbecker / Schröder GbR in Lieferverzug gerät, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn die  Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. 4.3 Eigentumsvorbehalt 4.3.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender Forderungen und Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, im Eigentum der Düppenbecker / Schröder GbR (Vorbehaltsware). Das gilt auch, wenn Zahlungen auf  bezeichnete Forderungen geleistet werden. 4.3.2 Bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die Düppenbecker / Schröder GbR Miteigentum an den neuen Waren. Erlischt das Eigentum der Düppenbecker / Schröder GbR durch Vermischung oder Verbindung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die Eigentumsrechte der neuen Ware im Umfang aller Forderungen auf die  Düppenbecker / Schröder GbR. Die hiernach stehenden  Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer. 4.3.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und solange er nicht im Verzug ist, weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt. 4.3.4 Die Forderungen des Käufers aus dem Erlös der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die Düppenbecker / Schröder GbR abgetreten. Sie dienen im gleichen Umfang zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware  selbst. 4.3.5 Zur Abtretung der Forderung an Dritte aus dem Erlös der Vorbehaltsware ist der Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Düppenbecker / Schröder GbR berechtigt. 4.3.6 Wenn die Düppenbecker / Schröder GbR von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht, gilt dieses nur als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich von der Düppenbecker /  Schröder GbR erklärt wird. 4.3.7 Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt,  wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen nicht  erfüllt. 4.3.8 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte  muss der Käufer die Düppenbecker / Schröder GbR unverzüglich  unterrichten. 4.3.9 Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die Gesamtforderungen der Düppenbecker / Schröder GbR an den Käufer um mehr als 20%, so ist die Düppenbecker / Schröder GbR verpflichtet,  auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl der Düppenbecker /  Schröder GbR insoweit freizugeben. 4.4. Gewährleistungen  4.4.1 Übernimmt ein Vorlieferant gegenüber dem Käufer eine  Gewährleistung, so ist eine Haftung der Düppenbecker / Schröder GbR  ausgeschlossen. 4.4.2 Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Lagers. 4.4.3 Mängel sowie Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung und Benutzung schriftlich zu rügen. Wird ein offensichtlicher Mangel nicht innerhalb von 3 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, ist eine Haftung der Düppenbecker / Schröder GbR ausgeschlossen. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme durch den Käufer ist eine Rüge von Mängeln ausgeschlossen. Eine berechtigte Mängelrüge verpflichtet die Düppenbecker / Schröder GbR solange nicht zur Gewährleistung, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. 4.4.4 Bei berechtigter Mängelrüge ist die Düppenbecker / Schröder GbR berechtigt, die Ware zurückzunehmen und an ihrer Stelle einwandfreie Ware zu liefern oder unter angemessener Wahrung der Interessen des  Käufers den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. 4.4.5 Mangelansprüche des Käufers entfallen, sofern er nicht der Düppenbecker / Schröder GbR unverzüglich Gelegenheit gibt, sich von dem Mangel zu überzeugen, und er, insbesondere auf Verlangen der  Düppenbecker / Schröder GbR, die beanstandeten Waren nicht  unverzüglich zu Verfügung stellt. 4.4.6 Mängelrügen verjähren, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, spätestens 3 Monate nach schriftlicher Zurückweisung durch die Düppenbecker / Schröder GbR. 4.4.7 Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind,  entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. 4.4.8 Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der bemängelten Ware selbst entstanden sind. 4.4.9 Alle Bestimmungen gelten auch für nicht vertragsmäßig gelieferte  Ware. 5 Mietsachen 5.1 Gewährleistung bei Mietsachen 5.1.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Düppenbecker / Schröder GbR ist zur Instandhaltung  der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.  5.1.2 Der Mieter hat für die Einhaltung aller geltenden  Sicherheitsrichtlinien zu sorgen.  5.1.3 Der Mieter hat für eine ordnungsgemäße und störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache Sorge zu tragen. Insbesondere darf die Mietsache nur über einen  Fehlerstromschutzschalter (FI) angeschlossen werden.  5.1.4 Jegliche Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass die Warenprüfung nach § 5 Absatz 2 durchgeführt wurde und Mängel an der Mietsache unverzüglich der Düppenbecker / Schröder GbR mitgeteilt wurden. Ist die Düppenbecker / Schröder GbR zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, so erhält der  Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene  Minderung des Mietpreises zu verlangen.  5.2 Warenprüfung 5.2.1 Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme bzw. vor Versand der Mietsache von deren Vollständigkeit und deren ordnungsgemäßen Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als  Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der  Mietsache.  5.2.2 Mit Rücknahme der Mietsache bestätigt die Düppenbecker / Schröder GbR nicht, dass diese ohne Mängel übergeben wurden. Die Düppenbecker / Schröder GbR behält sich ausdrücklich vor, die Mietsache eingehend zu prüfen. Sollten Mängel festgestellt werden, die durch den Mieter entstanden sind, behält sich die Düppenbecker /  Schröder GbR vor, den für sie dadurch entstanden Schaden vom Mieter  einzufordern.  5.3 Warenersatz 5.3.1 Steht die Mietsache zur vereinbarten Mietzeit nicht zur Verfügung, so ist die Düppenbecker / Schröder GbR bemüht, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Ist dies der Düppenbecker / Schröder GbR nicht möglich, so erhält der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen.  5.4 Nutzungsbedingungen 5.4.1 Die Mietsache ist grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen, pfleglich und gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu behandeln. Sie darf ausschließlich von fachkundigen Personen  installiert, bedient und abgebaut werden.  5.4.2 Sollte die Mietsache durch den Transport, fehlerhafte Installation  oder Bedienung Schaden nehmen, so haftet der Mieter in vollem  Umfang.  5.4.3 Der Mieter hat für ausreichenden Schutz der Mietsache zu sorgen.  Insbesondere darf die Mietsache dem Publikum nicht zugänglich sein.  5.4.4 Entsteht ein Schaden an der Mietsache, so ist der Mieter  verpflichtet, den Schaden unverzüglich der Düppenbecker / Schröder  GbR anzuzeigen.  5.4.5 Für eine Nutzung der Mietsache durch Dritte muss bei der Düppenbecker / Schröder GbR eine Zustimmung eingeholt werden. Der Mieter bleibt unabhängig von einer eventuellen Weitergabe alleinverantwortlich für die Mietsache. Über den Standort und die Verwendung der Mietsache muss die Düppenbecker / Schröder GbR  durch den Mieter in Kenntnis gesetzt werden. 5.4.6 Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt die  Düppenbecker / Schröder GbR zur sofortigen und fristlosen Kündigung  des Mietvertrages.  5.5 Mietpreise 5.5.1 Preise und Zahlungsbedingungen werden für jeden Vorgang  gesondert vereinbart.  5.5.2 Die genannten Mietpreise verstehen sich ab und an Lager der Düppenbecker / Schröder GbR und sind Bruttopreise inkl. der gesetzlichen MwSt. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der  entstehenden Kosten.  5.5.3 Preisangaben in Preislisten, Katalogen oder auf Internetseiten sind freibleibend und unverbindlich. Die Düppenbecker / Schröder GbR behält sich vor, diese Preise jederzeit und ohne Ankündigung zu  verändern.  5.6 Versicherung 5.6.1 Die Mietsache ist unversichert. Es bleibt dem Mieter überlassen,  eine Versicherung abzuschließen.  5.7 Haftung 5.7.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR behält sich alle Rechte vor, den Mieter in vollem Umfang für Schäden an der Mietsache haftbar zu machen, sofern diese nicht auf natürlichen Verschleiß oder technische  Mängel zurückzuführen sind.  5.7.2 Die Düppenbecker / Schröder GbR haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch der Mietsache entstehen, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit der Düppenbecker / Schröder GbR oder deren  Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.  5.8 Mietdauer 5.8.1 Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum, beginnend am Tage der Installation, Abholung oder des Versandes und endend mit der Rückgabe der Mietsache.  5.8.2 Mietdauerkürzungen und Mietdauerverlängerungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Düppenbecker / Schröder GbR. Es ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % eines Tagessatzes des  vertraglich vereinbarten Preises zu entrichten. 5.8.3 Im Falle einer Mietdauerkürzung ist der daraus resultierende  Schaden der Düppenbecker / Schröder GbR durch den Mieter zu tragen.  5.8.4 Im Falle einer Mietdauerverlängerung ist der bestehende Vertrag  entsprechend zu erweitern.  5.9 Überschreitung der Mietdauer 5.9.1 Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache ist die Düppenbecker / Schröder GbR berechtigt, je angefangenen Tag einen weiteren Tagessatz zu berechnen. Zuzüglich ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % eines Tagessatzes des vertraglich vereinbarten Preises zu entrichten. Für Schäden, die der Düppenbecker / Schröder GbR aus einer verspäteten  Rückgabe der Mietsache nachweislich entstehen, haftet der Mieter.  5.10 Rücktritt / Annullierung 5.10.1 Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis zu 30 Tage vor Installationsbeginn, Abholung oder Versand ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises zu zahlen.  5.10.2 Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis zu zehn Tage vor Installationsbeginn, Abholung oder Versand ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen.  5.10.3 Für jeden späteren Tag des Rücktritts vor Installationsbeginn, Abholung oder Versand ist eine zusätzliche Abstandsgebühr in Höhe von je 5 % des vereinbarten Preises zu zahlen.  5.10.4 Die Düppenbecker / Schröder GbR bemüht sich um eine anderweitige Vermietung der Mietsache. Gelingt die Vermietung, so ist lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des  vereinbarten Preises zu entrichten.  5.10.5 Die Düppenbecker / Schröder GbR hat das Recht, den Mietvertrag vorzeitig fristlos zu kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zur Art der Veranstaltung, zur Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit oder Verletzung vertraglicher  Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche der  Düppenbecker / Schröder GbR unberührt.  5.11 Rückgabe 5.11.1 Der Mieter sichert der Düppenbecker / Schröder GbR zu, die  Geräte geordnet in sauberem, einwandfreiem, vollständigem Zustand  zurückzugeben.  5.12 Werbung 5.12.1 Der Mieter haftet für die von ihm oder Dritten durchgeführte  Plakatierung.  5.12.2 Die Düppenbecker / Schröder GbR behält sich eine werbemäßige  Nutzung der Plakate sowie des Veranstaltungsraumes vor.  5.13 Catering 5.13.1 Der Mieter ist verpflichtet, für die Verpflegung der Düppenbecker / Schröder GbR und ihrer Erfüllungsgehilfen bei Installation und Abbau der Mietsache Sorge zu tragen. Falls die Bedienung der Mietsache während der Veranstaltung durch die Düppenbecker / Schröder GbR oder deren Erfüllungsgehilfen erfolgt, so muss auch für diesen Zeitraum  eine Verpflegung durch den Mieter sichergestellt werden.  5.14 Zugang zur Mietsache 5.14.1 Der Düppenbecker / Schröder GbR und ihren Erfüllungsgehilfen  muss zu jedem Zeitpunkt der Zugang zur Mietsache kostenfrei  ermöglicht werden.  5.15 Anfallende Gebühren und Kosten 5.15.1 Anfallende GEMA- und sonstige Tantiemen sind vom Mieter  anzumelden und zu entrichten.  5.15.2 Die durch die Mietsache entstehenden Kosten gegenüber Dritten sind vom Mieter zu tragen, insbesondere Strom-, Heiz-, Wasser- und Entsorgungskosten. 5.16 Hausrecht 5.16.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR erhält neben dem Mieter das Hausrecht gegenüber Dritten. Weiterhin behält sich die Düppenbecker / Schröder GbR das Recht vor, Personen, die eine Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigen, aus dem Veranstaltungsraum zu verweisen, ggf. polizeilich entfernen zu lassen.  5.17 Beschwerden 5.17.1 Die Düppenbecker / Schröder GbR übernimmt keine Haftung bei Lärmbelästigungsbeschwerden, bei Hörschädigungen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Dritter.  6 Zahlungsbedingungen 6.1 Die Zahlungsansprüche sind mit erfolgter Lieferung oder Leistung, bzw. Bereitstellung der Ware fällig, und sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt der Versand gegen Nachnahme ohne Skontoabzug. Werden von der Düppenbecker / Schröder GbR Wechsel oder Schecks als Zahlungsmittel angenommen, so gehen sämtliche entstehenden Spesen und Kosten zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Wechsel oder Schecks eingelöst und sämtliche Nebenkosten bezahlt sind. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Düppenbecker / Schröder GbR  ausdrücklich vor. 6.2 Berechnete Leistungen sind in jedem Fall, auch wenn für die  Lieferung etwas anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug fällig. 6.3 Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Er trägt auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. 6.4 Die Aufrechnung des Käufers mit von der Düppenbecker / Schröder GbR bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf dem  gleichen Vertragsverhältnis beruht. 6.5 Eingehende Zahlungen werden auf offene Forderungen nach Wahl der Düppenbecker / Schröder GbR verrechnet. Entgegnende Bestimmungen des Einzahlers sind unwirksam. Solange Zahlungsrückstände vorhanden sind, dürfen Skontoabzüge nicht vorgenommen werden. Kommt der Käufer mit Zahlung in Verzug, ist die Düppenbecker / Schröder GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlange. Dieser beträgt 15% des Kaufpreises, insofern sich die Ware in einem einwandfreien Zustand befindet. 6.6 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Düppenbecker /  Schröder GbR über den Betrag verfügen kann. 6.7 Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieter/Käufer kann die Düppenbecker / Schröder GbR ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen  Zentralbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche der Düppenbecker  / Schröder GbR bleiben unberührt. 6.8 Ist als Zahlungsart Bankeinzug vereinbart und wird die Lastschrift nicht eingelöst, wird das Kundenkonto sofort auf Nachnahme umgestellt. Es erfolgt eine Nachbelastung des Bankeinzugsskontos.  Ferner kann eine Bearbeitungspauschale von 5,00 EUR erhoben werden. 6.9 Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich in Europäischem Euro (EUR). 7 Rechte Dritter 7.1 Der Mieter hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, die Düppenbecker / Schröder GbR unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, falls dennoch die Mietsache während der Mietzeit in irgendeiner Weise von Dritten in  Anspruch genommen oder gepfändet wird.  8 Teilnichtigkeit 8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.  8.2 Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.  9 Datenschutz 9.1 Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unsrer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir behalten es uns vor Ihre Daten anderen Unternehmen in zulässiger Weise zur Versendung von Informationsmaterial zu überlassen und diese auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an Cocktails- Events & Service, Marienstraße 8, 56154 Boppard oder per Email an info@cocktails-events.de.
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